Ausgabe 73 vom 02. Dezember 2005
ATR sprach mit einem Insider.
ATR:
Hallo, Herr Güner. irgendwie scheint der türkische
Immobilienmarkt aus den Fugen geraten zu sein, zumindest
was die Region an der türkischen Riviera und Ägäis
betrifft. Viele Immobilienmakler stöhnen über
das schleppende Geschäft in diesem Jahr und die
Kunden sind verunsichert. Es fehlen die rechtlichen
Grundlagen, um Immobiliengeschäfte sicher abzuwickeln.
Haben Sie als Insider Informationen darüber, wann
mit dem neuen Gesetz gerechnet werden kann?
Güner:
Ja, Herr Fuß, zum Ersten laufen Immobiliengeschäfte
mit Ausländern in der Türkei allgemein auf
Grund des fehlenden Gesetzes sehr schleppend bzw. gar
nicht. Immobilienmakler und Bauträger, welche nur
ausländische Kunden bis jetzt bedient haben und
bedienen wollen, haben es sehr schwer, aber die Türken
kaufen auf Grund der verbilligten Bauzinsen und wegen
der längeren Laufzeit für Baugeld, sehr gut.
Zum Zweiten: Der Gesetzesentwurf, welcher im Parlament
eingebracht ist, wurde an die Arbeits-Kommission abgegeben.
Die Kommission, die aus fachkundigen Personen besteht,
wird diesen Entwurf prüfen und einen endgültigen
Antrag zur Abstimmung dem Parlament vorlegen. Übrigens,
tagt diese Kommission am 30.11.2005 in Ankara. Die Inhalte
sind aber sehr spekulativ.
Es wird erwartet, dass das Gesetz noch in diesem Jahr
verabschiedet wird. Dann muss noch die Zustimmung des
Ministerpräsidenten (Necdet Sezer) eingeholt werden.
Danach wird das Gesetz veröffentlicht und gilt
ab dem Tag der Veröffentlichung. Erfahrungsgemäß
wird das Gesetz ab dem 1. Quartal 2006 in Kraft treten.
Ich bin auch bezüglich der Veröffentlichung
sehr gespannt.
ATR:
Trotz dieser unbefriedigenden Rechtslage gibt es immer
wieder Europäische Interessenten, die trotzdem
kaufen wollen. Da ist die Rede vom Kauf über einen
türkischen Mittelsmann, mit dem man sich seine
Immobilie sichern könne. Was halten Sie von einem
solchen Weg?
Güner:
Immobilien über einen Anderen zu erwerben ist mit
sehr unkalkulierbaren Überraschungen verbunden.
Hier muss man bewusst handeln und nur den Überschuss
des Vermögens einsetzen.
Hier sind einige wichtige überlegenswerte Fragen:
Was passiert, wenn der Mittelsmann stirbt oder Insolvenz
anmeldet? Wie reagieren die Erbengemeinschaften oder
Beamten, denn per Gesetz kann man rechtlich nichts geltend
machen. Wer den Grundbucheintrag hat, ist der rechtliche
Eigentümer der Immobilie.
Anderweitige Verträge, auch schriftlich und notariell
beglaubigt, haben keine Gültigkeit. Der Geldgeber
kann aber in der Höhe seiner Investition von einem
Mittelsmann einen Wechsel unterschreiben lassen; dies
kann sehr nützlich sein.
Am besten ist aber die Immobilie mit Hypotheken zu Gunsten
der Geldgeber belasten. Darüber hinaus gibt es
einige Möglichkeiten, sich nach türkischem
Gesetz zu schützen. Das ist aber dann auch gesetzliche
Sicherheit. Das würde den Rahmen dieses Interviews
sprengen. Vielleicht ein anderes Mal.
ATR:
Vor kurzem fanden wir zufällig in einer regional
erscheinenden deutschsprachigen Zeitung einen anderen
Vorschlag, wie man trotz fehlendem Gesetz zu seiner
Immobilie kommen könne. Man solle „ganz einfach“
mit einem türkischen Bürger eine Firma gründen
und dann die Immobilie auf den Namen der Firma erwerben.
Dieser Weg sei nicht nur legal, sondern auch völlig
sicher. Wir wissen zwar nicht was hinter dieser Idee
steckt, aber uns schien die Angelegenheit eher unsicher
zu sein.
Güner:
Das kann für größere Vorhaben sehr wohl
interessant sein, fordert aber Professionalität,
denn eine Gesellschaft muss auch verwaltet werden. Die
Verwaltung ist sehr kostspielig und dazu kann eine Firma
nicht immer Verluste fahren.
Was passiert, wenn von Behörden festgestellt wird,
dass die Firma zu einem anderen Zweck als dem angegebenen
gegründet wurde und immer nur Verluste macht. Ich
denke, spätestens nach zwei bis drei Geschäftsjahren
hat man dann gewaltigen Ärger mit den Behörden,
der bis zum Verlust der Immobilie führen kann.
ATR:
Eine andere Problematik, die viele europäische
Käufer im Augenblick verunsichert, ist die Angst
vor explodierenden Immobilienpreisen. Auf der einen
Seite die Auswirkungen der Erwartung, dass die Türkei
eines Tages Mitglied der EU wird und auf der anderen
Seite die russischen Bürger, die angeblich bereit
sind jeden Preis zu zahlen.
Ist nach Ihrer Meinung eine solche Preisexplosion in
nächster Zeit, sagen wir einmal innerhalb der nächsten
ein bis drei Jahre, zu befürchten?
Güner:
Ich denke, die Preisbildung der Immobilien hängt
von vielen Faktoren ab. Wichtigster Faktor ist das neue
Gesetz, denn die Nachfrage nach den Immobilien wird
sowohl qualitativ als auch quantitativ von dem neuen
Gesetz gesteuert sein.
Hierzu kommt noch die „Stabilität“
der Region und die Lage der Gesamtwirtschaft. Es wird
sicherlich regional einige Turbulenzen geben. Aber wo
und wie diese aussehen werden, ist derzeit ungewiss.
Wie sagt man so schön „No risk no win!“
ATR:
Sicherlich wird uns das Thema Immobilienerwerb in den
nächsten Monaten noch mehrfach beschäftigen.
Im Augenblick gibt es aber für die Bürger,
die bereits hier Immobilienbesitz ihr eigen nennen können,
eine andere Problematik: die Qualität und die Kosten
der Hausverwaltung. Hierüber würden uns mit
Ihnen in gerne bei nächster Gelegenheit unterhalten,
aber sicher würde das Thema unsere heutigen Umfang
sprengen.
Güner:
Sie haben Recht, die Hausverwaltung ist ein wichtiges
Thema und kann unter Umständen einen ursprünglich
günstigen Kauf im Nachhinein in einem schlechten
Licht stehen lassen. Und nicht immer sind hohe Kosten
für die Hausverwaltung gleichbedeutend mit hoher
Qualität.
Da Sie an dem Thema offensichtlich großes Interesse
haben, können wir uns gerne in den nächsten
Tagen über dieses Thema noch einmal unterhalten.
Sie können gerne zu einem persönlichen Gespräch
vorbeikommen oder mich anrufen.
ATR:
Vielen Dank für das Gespräch. In den nächsten
Tagen werden wir Ihnen gerne noch einige Fragen zum
Thema Hausverwaltung stellen.
Güner:
Ich danke auch Ihnen für Ihr Kommen und die Zeit,
die Sie sich genommen haben, Herr Fuß.
von Jürgen P. Fuß
© 2005 by ATR
Nachdruck mit vollständiger Quellenangabe gestattet.
Belegexemplar per Email an atr@gmx.com erbeten.